Jürgen Perl, Musiker  
 

Meine AGB's

AGB's in der Fassung vom 01.07.2015.

§ 1 Der Vertrag

Der Dienstleistungsvertrag kommt unter Zugrundelegung dieser AGB’s und der
nachfolgenden technischen Bedingungen, als „Technical Rider“ bezeichnet, zustande.
Vertragspartner sind der Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigter und ich als Inhaber von
„Jürgen Perl Dienstleistungen“.

§ 2 Vertragsinhalt

Die musikalische Dienstleistung wird wie in der Auftragsbestätigung beschrieben erbracht.
Für Duoveranstaltungen werden Sängerinnen als externe Dienstleister eingekauft. Ich behalte mir das
Recht vor, diese je nach Veranstaltung frei auszusuchen, sofern der Kunde nicht bei Vertragsabschluss
auf eine bestimmte Sängerin besteht und dieses vertraglich festgehalten wurde.

§ 3 Kündigung des Vertrages

Verträge können von beiden Seiten unter Angabe der Gründe aufgekündigt werden. Für eine
kostenfreie Stornierung gilt eine Frist von 30 Tagen, bezogen auf den letzten Tag vor dem
Veranstaltungstag, einschl. Samstag/Sonntag/Feiertag. Anderweitig ist beiderseitig Schadensersatz in
Höhe der vereinbarten Gage fällig.

Diese Frist gilt nicht bei

  1. höherer Gewalt (Sturm, Blitzeis, Wassereinbruch)
  2. hausübergreifender Krankheit, wenn z.B. ein Pflegeheim komplett geschlossen werden muss
  3. nachgewiesener Krankheit des Musikers

Der Verweis auf wenige Besucher/Anmeldungen oder organisatorische Probleme des Veranstalters/Auftraggebers sind kein Grund für die Absage einer Veranstaltung, weil dieses im Rahmen des unternehmerischen Risikos des Veranstalters liegt und nicht in der des Musikers.

§ 4 Zahlung der Gage

Die vereinbarte Gage ist gemäß der Auftragsbestätigung fristgerecht zu zahlen.
Eine Kürzung der vereinbarten Gage durch den Veranstalter ist nicht zulässig, weil diesem z.B. die
Musik nicht gefallen habe, die Anzahl der erwarteten Gäste  oder der erwartete Umsatz nicht erreicht
wurde. Auch das liegt im unternehmerischen Risiko des Veranstalters.

§ 5 Fristlose Vertragskündigung bei Zahlungsverzug

Im Falle von Zahlungsverzug behalte ich mir die fristlose Kündigung weiterer Veranstaltungen vor,
bis der Zahlungsverzug beseitigt ist. Der fristlosen Kündigung muss eine schriftliche Zahlungserinnerung
voraus gegangen sein, so dass der Veranstalter bzw. dessen Zahlungsbevollmächtigter über den Zahlungsrückstand
Kenntnis erhalten hat.

§ 6 GEMA

Die fristgemäße Anmeldung zur GEMA sowie die Abführung der GEMA-Gebühren obliegt allein dem
Veranstalter. Auf Wunsch wird eine Liste der Titelfolge per eMail (pdf-Datei) zur Verfügung gestellt.

Ende der AGB’s

 

 

 



Technical Rider

§ 1 Stromanschluss

Benötigt wird eine ganz normale Schukosteckdose (230V, 10A) für die Tontechnik in unmittelbarer Nähe des mir zugewiesenen Standplatzes. An dieser Steckdose dürfen keine anderen Verbraucher wie Kühlgeräte, Bierzapfanlagen mit Durchlaufkühler etc. angeschlossen sein. Diese können Störungen im Ton verursachen, für die ich keine Verantwortung übernehme.

§ 2 Meine Technik

Ich bringe alles mit, um meine musikalische Darbietung zu erbringen. Das sind insbesondere
Lautsprecher, Verstärker, Mischpult, Mikrofone und die Möglichkeit zur Wiedergabe
von Pausenmusik. Diese Technik ist NICHT grundsätzlich für die Nutzung durch
Dritte bestimmt und auch nicht zwingend geeignet,

Sofern meine Technik durch den Veranstalter oder einen externen Künstler genutzt werden soll,
ist dieses im Vorfeld mit mir abzusprechen. Das betrifft zum Beispiel zusätzliche Mikrofone,
Monitorlautsprecher, Anschluss zusätzlicher Verstärker/Lautsprecher, Musikinstrumente etc.

§ 3 Fremdmusik

Das Abspielen von Musik Dritter ist grundsätzlich möglich. Ich weise jedoch aus Erfahrung
darauf hin, dass CD's immer wieder Probleme darstellen; insbesondere bei selbstgebrannten.
Deshalb empfehle ich die Musik mittels USB-Stick zur Verfügung zu stellen oder mir im
Vorfeld zukommen zu lassen.

§ 4 Mein Standplatz

Mein Standplatz muss frei zugänglich sein - schwellenfrei, weil die meisten Geräte mit
Rollen versehen sind. Sollte der Zugang nicht schwellenfrei sein, muss seitens des Veranstalters eine entsprechende Unterstützung zum Tragen der Geräte beigestellt werden. Plätze mit direkter Sonneneinstrahlung, zum Beispiel direkt neben oder vor Fenstern, sind absolut ungeeignet. Auch Plätze vor oder neben Durchgängen oder Küchenausgaben sind ungeeignet.

Sofern die Veranstaltung im Freien stattfindet, ist vom Veranstalter für einen effektiven
Sonnen-/Regenschutz zu sorgen. Die verwendete Technik verträgt weder Sonneneinstrahlung noch
Regen und muss auch gegen Fremdverschmutzung (z.B. Ausscheidungen von fliegenden Vögeln)
geschützt werden.

Ich behalte mir das Recht vor, bei ungenügendem Sonnen-/Regenschutz die Veranstaltung nicht
durchzuführen!

Ende Technical Rider






 
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